Am Morgen des 30.3.2016 wurde Carmen Rostock von zwei Polizeioberkommissaren der Polizeistation Schladen, Babin und Bernward Köbbel in ihrer Wohnung überfallen und misshandelt. Solche Übergriffe von deutschen Polizeibediensteten auf friedliche Menschen werden immer häufiger. Dafür reicht es schon, seine Menschenrechte einzufordern. Der Rechtsstaat Deutschland löst sich auf.
Staatlicher Raubversuch in Dorstadt. Am Vormittag des 30.3.2016 gegen 9:30 Uhr gibt es in einem alten Kloster in Dorstadt, das als Wohnhaus genutzt wird, einen lauten Knall. Der Einbauzylinder der Wohnungszugangstür fällt laut scheppernd in den Flur. Polizeioberkommissar Babin und Polizeioberkommissar Köbbel von der Polizeistation in Schladen betreten die Bühne, stürmen stracks auf Carmen Rostock zu, die Bewohnerin einer der beiden hinter der Tür liegenden Wohnungen. Bernward Köbbel ist in Schladen keine graue Maus; stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister des Sportvereins MTV „Jahn“ Schladen, aktiver Läufer und Mitglied des Gemeindsrats.
Sie versuchen, Carmen Rostock eine Kamera abzunehmen und bemerken dann, dass sie zusätzlich noch von einer zuvor herbeigerufenen Nachbarin als Zeugin gefilmt werden. Auch der Zeugin versuchen sie die Kamera aus der Hand zu schlagen. Es gibt ein körperliches Gerangel um die Kamera, und die Nachbarin wird am Unterarm verletzt.
Die Angreifer treten auf Carmen Rostock zu und erklären ihr, dass sie auf Beschluss des Amtsgerichts eine Hausdurchsuchung bei ihrem Nachbarn durchführen werden.
Frau Rostock bemerkt, dass der vorgelegte Durchsuchungsbeschluss, der auf die Gerichtsvollzieherung und nicht die Polizisten ausgestellt ist, allenfalls ein nicht unterschriebener Entwurf, möglicherweise sogar eine Fälschung ist und fordert die Anwesenden auf, die Räume zu verlassen.
Als statt dessen Babin und Köbbel auf Carmen Rostocks Zimmertür zustürzen, stellt sie sich ihnen in den Weg. Das mögen sie gar nicht, schließlich sind sie die Polizei.
Sie ist im Recht – die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung ist nach geschützt. Die Einschränkungen sind genau definiert und bei Carmen Rostock in keiner Weise gegeben.
Was nun folgt, zeigt eine unerfreuliche Verwandtschaft zwischen bundesdeutscher Polizei und Gestapo auf, denn Schutzmänner sind nicht per Definition vom Vorwurf der Körperverletzung befreit.
Die Polizei eines Rechtsstaates sollte sich zwischen die Kontrahenten stellen, die Ansprüche beider Seiten prüfen, vermitteln und Gewalt zu verhindern suchen. Gewalt ist nur als Mittel gegen Gewalt legitim. Doch nicht in der Welt von Babin und Köbbel.
Statt dessen wird Carmen Rostock von den Beiden gepackt und einige Meter durch den Flur zu einem Sofa gezerrt. Die 76jährige Nachbarin filmt aus dem Hintergrund die Szene.
Wie bei einer Vergewaltigung zwingen sie die Wohnungsinhaberin auf dem Sofa nieder.
Sie erleidet dabei nachweislich Verletzungen, die sie sich später attestieren lassen wird, wehrt sich aber trotzdem gegen den Angriff. Einer der Täter versucht ihre Beine zu spreizen und sein Bein zwischen ihre Knie zu bekommen. Carmen Rostocks Kopf ist auf Höhe des Schritts dieses Täters. Er hält sie fest, damit der andere Täter leichteres Spiel hat. Dieser ist dabei ihre Hände auf dem Rücken zu fesseln. Was Babin und Köbbel da ausleben, bleibt zweifelhaft. Carmen Rostock empfindet die Szene als Vergewaltigung und wird später einige Tage brauchen, sich davon zu erholen.
Die beiden Täter, die Polizeioberkommissare Babin und Köbbel von der Polizeistation Schladen sind an ihrem Arbeitsort zu Hause. Wenn sie zur Arbeit gehen, glauben ihre Kinder und Enkelkinder, dass der Papa oder Opa Verbrecher jagt und die Schwachen beschützt. Und ihre Frauen richten das Familienleben nach dem Dienstplan aus. Dass sie jedoch in Gestapo-Manier die Wohnungen unbescholtener, andersdenkender Bürger stürmen und diese tätlich angreifen, wird für die Familien der Täter, ihre Freunde und Vereinskameraden nicht vorstellbar sein.
Der Hintergrund. Herr N., der in der Nachbarwohnung von Carmen Rostock wohnt, hatte wie 4 Millionen weiterer Menschen die GEZ-Zwangsabgabe nicht mehr gezahlt.
Seit Beginn des Jahres häufen sich die Hinweise, dass die Staatsmacht mit äusserster Härte gegen Menschen vorgeht, die für die Lügenberichterstattung und Manipulation des öffentlich rechtlichen Rundfunks und Fernsehens nicht mehr zahlen wollen. Sogar Freiheitsentzug wird inzwischen verhängt, um die Menschen einzuschüchtern, während Gewälttäter Bewährungsstrafen bekommen. Herr N. hatte die Gerichtsvollzieherin gefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage sie überhaupt tätig würde und ihr versichert, dass das Geld in seiner Wohnung sei und er den ausstehenden Betrag zahlen werde, sobald ihm die rechtliche Grundlage in Form eines Gesetzes oder eines von ihm unterzeichneten Vertrages genannt werde.
Aus diesem Grund erschien die Gerichtsvollzieherin Christin Behring mit ihrem unterstützungseifrigen männlichen Kollegen am 30.3.2016 um 9:10 Uhr vor der Flurtür der Wohnungen von Carmen Rostock und Herrn N. Dabei hatten sie einen offensichtlich selbstgebastelten Durchsuchungsbeschluss, um eine Art Raubzug auf das hinterlegte Geld von Herrn N. durchzuführen. Die von Carmen Rostock hinzugezogene 76jährige Nachbarin hatte die beiden Gerichtsvollzieher um ihre Amtsausweise gebeten, aber Dienstausweise gezeigt bekommen. Sie wies die beiden darauf hin, dass sie als Selbständige mit Dienstausweis gar nicht hoheitlich tätig werden dürfen.
Daraufhin hatten die Beiden die Polizisten Babin und Köbbel sowie einen professionellen Türaufbrecher als Komplizen herbeigerufen, der den Einbruch möglich machte, namentlich aber im Hintergrund bleiben wollte.
Deutschland hat derzeit keine Beamten im beamtenrechtlichen Sinne mehr, sondern nur Bedienstete mit der Berufsbezeichnung „Beamter“, die beitragsfrei pensionsberechtigt sind. Was diese Bediensteten vor Strafverfolgung, beispielsweise wegen Amtsanmaßung, schützt, ist die Staatsanwaltschaft, die entsprechende Anzeigen niederschlägt. Die Staatsanwälte setzen sich damit ihrerseite dem Verdachts der Strafvereitelung aus.
Carmen Rostock ist krank und erwerbsunfähig. Sie wurde angegriffen, weil sie sich auskennt und sowohl die Gerichtsvollzieher als auch die herbeigerufenen Polizisten in die rechtlichen Schranken ihres Handelns wies. Immer mehr Menschen in Deutschland kennen diese Rechtslage. Der Systemausstieg mit Hinweis darauf ist der Generalstreik des 21. Jahrhunderts geworden. Die BRD hat ihren Einwohnern besatzungsbedingt keine Staatsangehörigkeit zu bieten. Deshalb besinnen sich immer mehr Menschen auf ihre Staatsangehörigkeit zu einem der deutschen Bundesländer wie sie vor dem Dritten Reich bestanden. Die BRD-Verwaltung hält ihre Bediensteten darüber in Unwissenheit und klassifiziert alle diese Menschen als „Reichsbürger“.
Pikanterweise gerade der Verfassungsschutz Brandenburg, also ehemaligem Stasi-Gebiet, hat eigens auf 225 Seiten ein „Reichsbürger-Handbuch“ pamphletiert, Das ist frei herunterladbar.
Der Verfassungsschutz lässt darin die „Reichsbürger“ als kriminelle Verschwörungstheoretiker erscheinen. Es ist inhaltlich eine unfassbare Anleitung zum Bruch des Grundgesetzes. Augenscheinlich führt die Polizei die vermeintlichen „Reichsbürger“ sogar wie Vorbestrafte in einer eigenen Datei, um jeden Kontakt mit ihnen nutzen zu können, sie zu kriminalisieren und besonderen Schikanen auszusetzen.
Aber, so muss sich der Deutsche fragen, gibt es da überhaupt noch etwas zu brechen.
Romeo Herbst
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