Am 27. Februar wird im Nationalrat der DVR das Gesetzesprojekt “Konsularstatut der Donezker Volksrepublik” zur Abstimmung vorgelegt.
Die Aufgabe der konsularischen Tätigkeit besteht im Schutz von Rechten und Interessen der Donezker Volksrepublik und ihrer juristischer Personen und Bürger, der Entwicklung freundschaftlicher sowie gutnachbarschaftlicher Beziehungen der DVR mit anderen Staaten und der Ausweitung wirtschaftlicher, den Handel betreffender, wissenschaftstechnischer und kultureller Verbindungen.
Nach dem Gesetzesprojekt kommt die Etablierung konsularischer Beziehungen der Donezker Volksrepublik mit anderen Staaten durch gegenseitiges Einverständnis zur Ausführung und wird mit den allgemein anerkannten Normen und Prinzipien des Völkerrechts, den internationalen Abkommen der DVR, dem gegenwärtigen Recht und den normativ-rechtlichen Urkunden der Donezker Volksrepublik normiert.
Die Konsularbehörde wird vom Ministerium der Inneren Angelegenheiten der DVR geleitet.
Zu den konsularischen Funktionen gehören:
1) Begutachtung der Staatsbürgerschaftsangelegenheiten der Donezker
Volksrepublik und Durchführung von Beschlüssen zu Staatsbürgerschaftsangelegenheiten der DVR im Rahmen der Kompetenzen, der von der Gesetzgebung der Donezker Volksrepublik etabliert worden ist;
2) Ausfertigung und Ausstellung von Dokumenten, die die Person eines Bürger der DVR über die Grenzen der Donezker Volksrepublik hinaus bezeugen, befristeter Dokumente, die die Person eines Bürgers der Donezker Volksrepublik bezeugen und ein Recht auf Einreise (Rückkehr) in die DVR verleihen, aber auch von Dokumenten für die Ein- und Ausreise ausländischer Bürger und Personen ohne Staatsbürgerschaft aus der DVR, die Eintragung notwendiger Änderungen in die besagten Dokumente und ihre Wegnahme oder Annulierung in der Form, die durch die Gesetzgebung der Donezker Volksrepublik vorgesehen ist;
3) die Durchführung der Erfassung der Bürger der Donezker Volksrepublik, die zeitweilig oder ständig auf dem Territorium des Konsularbezirks ansässig sind;
4) Die Ergreifung von Maßnahmen zur Wahrung von Rechten und gesetzlichen Interessen der Bürger der Donezker Volksrepublik, die sich unter Arrest befinden, im Gefängnis eingesperrt, die unter Gewahrsam genommen oder verhaftet worden sind, aber auch von Maßnahmen zur Fahndung nach Vermißten auf dem Territorium des Konsularbezirks der Staatsbürger der DVR;
5) Hilfestellung für die Bürger der DVR, die sich auf dem Territorium des Konsularbezirks befinden, in der Realisation ihrer Wahlrechte bei der Ausführung von Wahlen in die Organe der staatlichen Regierung und des Rechts auf Teilnahme an einem Referendum der Donezker Volksrepublik;
6) staatliche Registrierung von Akten des staatsbürgerlichen Vermögens;
7) Abwicklung notarieller Handlungen;
8) konsularische Legalisation ausländischer Amtsdokumente, die zur
Vorlage auf dem Gebiet der Donezker Volksrepublik bestimmt sind;
9) Einforderung von Dokumenten, die Rechte und Interessen von Staatsbürgern und juristischen Personen betreffen;
10) die Ergreifung von Maßnahmen zur Wahrung von Rechten und gesetzlichen Interessen der sich auf dem Gebiet des Konsularbezirks befindlichen Staatsbürger der Donezker Volksrepublik, bei denen es erforderlich ist, Vormundschaft oder Pflegschaft anzusetzen;
11) die Leistung von notwendigem Beistand für Schiffe, die unter der Staatsflagge der Donezker Volksrepublik fahren, für Kriegsschiffe und militärische Hilfsschiffe der Donezker Volksrepublik, für Luftschiffe, für Mittel des Fahrkontingents des Automobil- und Eisenbahntransports, die in der DVR registriert oder miteingerechnet sind, aber auch für die Mitglieder ihres Personals (Mannschaften), die sich auf dem Gebiet des
Konsularbezirks befinden;
12) die Ergreifung von Maßnahmen im Bereich des Sanitärs-, Phytosanitärs- und Veterinärsschutzes;
13) die Ergreifung von Maßnahmen zur Inbetrachtnahme und Sicherstellung der Unversehrtheit und baulichen Gestaltung von republikanischen Gräbern von Soldaten und Bürgern, der für sie aufgestellten Denkmale, Erinnerungszeichen und anderer Gedächtnisobjekte, die sich im Grenzbereich des Konsularbezirks befinden.
Im Zusammenhang damit, daß die Angelegenheiten über die Staatsbürgerschaft der Donezker Volksrepublik, aber ebenso die juristischen und praktischen Punkte der Realisation von einzelnen Satzungen des “Konsularstatuts” sich zur gegebenden Zeit im Prozeß der Herausbildung und des Ausbaus befinden, wird das Komitee desNationalrates der Donezker Volksrepublik über die Notwendigkeit referieren, das vorliegende Gesetzesprojekt in der ersten Lesung mit Berücksichtigung seiner weiteren Korrektion mit einer Lösung und Regulierung einer Reihe von Fragen, die mit der Realisation der Satzungen des “Konsularstatuts” verbunden sind, anzunehmen.
Zur zweiten Lesung wird ein allgemeiner Lösungsansatz der obigen Problematik mit Hinzuziehung aller in bezug auf die Fertigstellung und den Ausbau des vorliegenden Gesetzesprojektes fachorientierten Ministerien und Ämter ausgearbeitet.
Wladislaw Berditschewskij, Abgeordneter des Nationalrates der DVR von der Fraktion “Freier Donbass”
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