Die 34-jährige Barbara R. aus Mannheim (Name geändert), soll für 18 Monate ohne Bewährung ins Gefängnis. Am 17.02.2015 verurteilte sie das Amtsgericht in Mannheim wegen räuberischen Diebstahls eines Kleidungsstücks, obwohl das Diebesgut bei ihr niemals gesehen wurde. Auf den ersten Blick ist es eine Straftat, mit Hintergrundwissen liegt der Verdacht einer politischen Verfolgung nahe. Mit falschen Anschuldigungen werden die Patrioten vor Gericht gezerrt wie in der Zeit der Stasi oder der Gestapo. Hier im Beispiel Barbara R, die die russische Politik gegen die NATO unterstützt und die heutige Macht Deutschlands nicht als Deutsch anerkennt. Deutschland ist seit dem Ende des Krieges ein besetzes Land. Weil Barbara R. die BRD als nicht Staat denunziert, wird sie vor Gericht mit erfundenen Beweisen bekämpft.
Politische Verfolgung in Deutschland. Alle deutschen Diktaturen seit 1933 haben jede Gelegenheit dazu genutzt, Andersdenkende mit Unterstützung der Justiz zu unterdrücken. Dabei war der politische Charakter der Strafverfolgung für Außenstehende nicht immer sofort erkennbar. Eigene Straftatbestände, wie die der staatsfeindlichen Hetze wurden eigens geschaffen um die Freiheit der Meinungsäußerung zu untergraben. Die Verfolgung sogenannter Hasskommentare, wie jetzt von Heiko Maas und Sigmar Gabriel gefordert, ist rein willkürlich. Da es für die Beurteilung nicht maßgeblich sein kann, ob Systemkritik in geschliffenem Deutsch oder umgangssprachlich geäußert wird, kann das Ziel nur die Strafverfolgung jeglicher systemkritischer Äußerungen sein.
Neue Parteien und Bewegungen werden mit dem Etikett des Nationalsozialismus oder des Rechtspopulismus versehen. Verbotsverfahren werden angedroht und in Gang gesetzt, auch wenn die Organisationen längst von Verbindungsleuten des Verfassungsschutzes durchsetzt sind, um den Zulauf an Unterstützern und Mitgliedern zu unterbinden. Sogar Kindesentziehungen der leiblichen Kinder waren nicht nur früher, sondern sind auch heute bittere Realität. Die Kriminalisierung von Systemgegnern ist jedoch das beliebteste Verfolgungsinstrument. Räuberischer Diebstahl ohne Beweis Barbara R., die bereits einer willkürlichen Kindesentziehung ausgesetzt war, wurde der Prozess wegen eines angeblichen Diebstahls gemacht, der am 28.07.2015 stattgefunden haben soll. Diebesgut wurde bei ihr nicht gefunden.
Barbara R. hatte sich gegen den unbegründeten körperlichen Angriff von Beschuldigern selbst körperlich zur Wehr gesetzt und die Angreifer gebissen, ohne zu wissen, warum sie verfolgt wurde. Trotz vorhandener Überwachungskamera konnte der Ladeninhaber keinen Beweis liefern, dass die Beschuldigte wirklich etwas gestohlen hatte. In der Ermittlungsakte handelt es sich mal um einen Schal, mal um ein Oberteil. Erst zur Verhandlung war wohl die endgültige Entscheidung auf ein Oberteil gefallen, da die Beschuldigte herausgefunden hatte, dass das Geschäft mit dem Namen Multistore gar keine Schals verkauft. Für das Oberteil wurde in der Verhandlung ein Wert von 12 € genannt. Bei den im Bekleidungsbereich üblichen Gewinnspannen läge der Einkaufspreis eines solchen Stücks und somit der Schaden dann bei 3 €. Die Verfolger behaupten, dass sich das Beweisstück zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei bereits wieder in ihrem Besitz befand und deshalb nicht aufgenommen werden konnte. Andererseits wollen sie die Beschuldigte bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten haben, hätten also gar keine Gelegenheit gehabt, ein gestohlenes Stück zurück ins Geschäft zu bringen. Bei der Beurteilung des Vorgangs muss man bedenken, dass sich die Situation mit der angewendeten körperlichen Gewalt auf beiden Seiten soweit aufgeschaukelt hatte, dass ein Eingeständnis des Irrtums durch die Verfolger gleichzeitig das Festhalten zu einer Körperverletzung machen würde, gegen die sich Frau R. durch Bisse verteidigte. Immerhin hatte sie es mit drei Angreifern zu tun.
Die Richterin hielt die Zeugenaussagen der Verkäuferin Serpil Dincer und des Bruders des Geschäftsinhabers Agit Yalbirdak dennoch für ausreichend. Dass sich ein dritter Helfer der Angreifer nach der Erkenntnis der falschen Anschuldigung trotz selbst erlittener Bisswunde vor dem Eintreffen der Polizei entfernte, verwunderte offensichtlich nicht. Immerhin hatte auch er die Unschuldige attackiert. In der Tasche der jungen Frau fand die herbeigerufene Polizei ein in einem Futteral verpacktes Messer. Nach Polizeiansicht war es dort zugriffsbereit, nach Ansicht der Richterin war das Messer dem Fall zuzuorden. Ein willkommener Anlass, dem angeblichen Diebstahl noch das Prädikat „räuberisch“ zu geben, was zu einer Strafverschärfung führte. Im Umkehrschluss heisst das, dass man als Deutscher kein Messer mehr in seiner Tasche bei sich führen darf, denn die Gefahr einer falschen Anschuldigung besteht immer, wie das Beispiel zeigt.
Besonders makaber ist in diesem Zusammenhang, dass die junge Frau am Tag der Verhandlung krank war und ein ärztliches Attest vorlegte. Da der Arzt auch Drogenkranke therapiert, wurde er von der Richterin Gabriele Schöpf als nicht glaubwürdig eingestuft. Obwohl Frau R. keineswegs drogenkrank ist, kann man daran erkennen, dass Drogenkranke vor den Richtern der BRD nicht mehr die gleichen Rechte haben, wie gesunde Menschen. Die Richterin wies einen Überfall der Polizei an, um die Beschuldigte trotz Krankheit vor Gericht zu zerren. Der eilig herbeigerufene Polizeivertragsarzt Dr. Jacoby, konnte die beginnende Schwangerschaft der Frau durch einen Blick in den Hals und Fühlen des Pulses nicht diagnostizieren und bescheinigte ihr Prozessfähigkeit. Geschwächt durch Erbrechen und Unwohlsein, rauschte die Verhandlung an ihr vorbei, ohne dass sie sich angemessen zur Wehr setzen konnte. Ihre Pflichtverteidigerin übernahm dies auch nicht für sie. Verurteilung: 18 Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung. Der gesamte Vorwurf ist derart konstruiert und unbewiesen, dass man sich fragen muss, warum Frau R. dennoch verurteilt wurde.
Wer wird Opfer. In der Bundesrepublik gibt es eine größer werdende Gruppe von Menschen, die die BRD nicht anerkennen, weil die BRD als Nicht-Regierungsorganisation ihnen keine Staatsangehörigkeit bieten kann. Zu dieser Gruppe gehört Barbara R. Mit Hilfe einer Patientenverfügung wehren sie sich zunächst gegen willkürliche psychiatrische Begutachtungen. Mit einer öffentlichen Willenserklärung distanzieren sie sich von der in ihrem Namen BRD-seitig errichteten juristischen Person, um überhaupt Menschenrechte und Rechte nach der aufgrund der Besatzung geltenden Haager Landkriegsordnung für sich in Anspruch nehmen zu können, trotzdem diese Rechte aufgrund des bestehenden Rechtssystems kaum durchsetzbar sind. Ihr Ziel ist das Bekenntnis zu ihrer Heimat und zu ihrer völkerrechtlichen Staatsangehörigkeit. Sie sind Patrioten, weil sie eine vom Volk beschlossene Verfassung fordern, wie sie in Artikel 146 des Grundgesetzes zu finden ist. Sie fordern Rechtssicherheit, echte Demokratie und politische Mitbestimmung. Viele stehen der Politik von Wladimir Putin näher als der der eigenen Machthaber. Der Kriegstreiberei und den Sanktionen der EU gegen Russland stehen sie ablehnend gegenüber. Sie fordern Friedensverträge mit den Besatzern und eine neue Rolle Deutschlands als Friedensstifter jenseits der NATO-Verpflichtungen. Diese Forderungen machen sie zu Staatsfeinden. Da aber immer mehr Menschen in Deutschland den Weg der eigenen Rechtsfähigkeit gehen, kann man es als eine Art politischen Kampf betrachten. Darüber hinaus lehnen sie die inzwischen als private Firmen registrierten Gerichte der BRD-Verwaltung mit ihren Richtern ab, die sich nicht mehr als staatliche Richter ausweisen können oder wollen. Dennoch oder gerade deshalb werden sie bei passender Gelegenheit vor diese Gerichte geschleppt und abgeurteilt. Dabei wird in Kauf genommen, dass die Menschen ihre Existenz verlieren. Zu Zeiten der DDR nannte man diesen Vorgang Zersetzung. Sie werden verfolgt, um sie an die kurze Leine des Systems nehmen und als Kriminelle diffamieren zu können. Die „Freiheit der Andersdenkenden“ (nach Rosa Luxemburg) ist in Deutschland nicht mehr gegeben.
Romeo Herbst
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